
Salzburg AG für Energie

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Bayerhamerstraße 16
5020 Salzburg
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Fax : +43/662/ 8884 - 170
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Folgende Verträge können bei Salzburg AG für Energie gekündigt werden:
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Wie kann ich meinen Vertrag bei cablelink kündigen?
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten? |
Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird nur in begründeten Ausnahmefällen wirksam. Dieses Sonderkündigungsrecht steht dem Verbraucher bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann zu, wenn die Änderungen zum Nachteil des Kunden gereichen. Cablelink teilt die nachteiligen Änderungen dem Kunden schriftlich mit, und zwar mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderungen. Der Kunde hat dann die Möglichkeit bis zum Wirksamwerden der nachteiligen Änderungen seinen Vertrag schriftlich zu kündigen. Dabei muss der Kunde beachten, dass das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung nicht greift, wenn cablelink die Preise gemäß einem festgelegten Preisindex korrigiert. Weiterhin steht es dem Kunden frei, den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen, wenn Unterbrechungen oder Einschränkungen im Netz auftreten, die unverhältnismäßig lange andauern und unzumutbar für den Kunden sind. |
Wie kann ich meinen Vertrag bei cablelink kündigen? |
Die Kündigung muss in schriftlicher Form an den Sitz des Unternehmens cablelink Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Bayerhamstraße 16, 5020 Salzburg, Österreich, gesendet werden. |
Wie sehen die Kündigungsfristen aus? |
Wer seinen Vertrag bei cablelink kündigen möchte, muss die entsprechenden Kündigungsfristen beachten. Zunächst muss dem bestehenden Vertrag entnommen werden, ob man diesen mit einer festgelegten Laufzeit abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Verbraucher seinen Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des folgenden Kalendermonats kündigen. Ist der Vertrag jedoch mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen worden, muss beachtet werden, dass sich der Vertrag automatisch um die festgelegte Vertragslaufzeit verlängert, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit von Verträgen beträgt in der Regel 12 Monate. Deshalb ist es wichtig, die Kündigungsfrist bei Verträgen mit vereinbarter Laufzeit zu beachten. Bei Zeitverträgen beträgt diese zwei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit. |